HCS
Der Humane Cosmetics Standard (HCS)
Der HCS ist die erste international anerkannte „Positivliste“ der Welt.
Er wurde von den Mitgliedern der Europäischen Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE) und der amerikanischen Coalition for Consumer Information on Cosmetics (CCIC) entwickelt.
Weltweit werden erstmals einheitliche, sehr strenge Kriterien angewendet.
Beteiligt am HCS sind unter anderem:
BUAV (British Union for the Abolition of Vivisection), CCIC (Coalition for Consumer Information on Cosmetics-USA, Canada), LAV (Italien), EDEV (Holland), GAIA (Belgien), Djürensratt (Schweden), Animalia (Finnland), ADDA (Spanien).
Bedingungen für die Aufnahme der Firmen
Sie dürfen selbst keine Tierversuche durchführen.
Sie müssen einen Stichtag festgelegt haben, der nicht verschoben werden darf und der das Ende aller Tierversuche sämtlicher Inhaltsstoffe aller Produkte markiert.
Sie müssen ein Kontrollsystem über ihre Lieferkette etablieren, sodass sichergestellt werden kann, dass dieser Stichtag auch eingehalten wird.
Alle Angaben müssen in regelmäßigen Abständen von einem Kontrollinstitut überprüft werden.
Das Besondere dieser Liste
Leider gibt es immer noch einen Dschungel an so genannten „Positivlisten“, „Negativlisten“ und ähnlichem. Viele dieser Listen verlassen sich lediglich auf die Aussagen der Firmen, ohne diese zu kontrollieren, bzw. geben ihre Kriterien erst gar nicht an. Bei der Arbeit am HCS war es interessant festzustellen, dass auch viele Firmen, die dem Tierschutz gegenüber aufgeschlossen sind, meinten, dass eine Teilnahme für sie nicht nötig wäre, da sie nie Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben hätten. Von Seiten des Tierschutzes kann so eine Aussage, auch wenn sie noch so gut gemeint ist, nicht als Kriterium anerkannt werden. Es kann nicht sichergestellt werden, dass es innerhalb der Lieferkette, auch ohne das Wissen des Unternehmens, zu weiteren Tierversuchen für kosmetische Zwecke kommt die im Endeffekt durch das Geld des Unternehmens und daher durch das Geld des Konsumenten oder der Konsumentin finanziert wurden. Erst die Festlegung eines Stichtages und die ständige Kontrolle der Lieferkette können diese Dinge ausschließen. Wenn eine Firma einen solchen Stichtag festgelegt und ein Kontrollsystem über die Lieferkette etabliert hat, ist es ein Leichtes, in den HCS aufgenommen zu werden.
Aufnahmeprocedere und Stichtag
Um in den HCS aufgenommen zu werden, muss das Unternehmen einige Informationen zu den Inhaltsstoffen (bzw. Produkten, falls diese von einem Auftragshersteller produziert wurden) einholen, einen Stichtag für das Ende von Tierversuchen etablieren, also den Tag an dem der letzte Tierversuch für einen Inhaltsstoff für kosmetische Zwecke stattgefunden haben darf dieser Stichtag darf nicht mehr verschoben werden. Im Gegensatz zu der im deutschsprachigen Raum bekannten Liste des Deutschen Tierschutzbundes, die den Stichtag mit 1979 vorgegeben haben, gibt es beim HCS keinen vorgegebenen Stichtag. Dies ist eine notwendige Maßnahme, um auch Firmen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt dazu entschließen, auf Tierversuche zu verzichten, die Teilnahme an dieser Liste zu ermöglichen.
Quelle: Vier Pfoten